FUL-Bestattungshilfe dient dem Zweck, allen in Deutschland lebenden Menschen in ihren Trauertagen Beistand zu leisten, ihre Toten nach den religiösen Prinzipien zu bestatten und dafür zu sorgen, dass der Leichnam durch sichere Hände und mit Sorgfalt in die Herkunftsländern überführt wird.
Sie können das Anmeldeformular hier online ausfüllen oder füllen Sie Antragsformular als Papier aus, es unterschreiben und schicken an unserer Adresse.
Der Betrag variiert je nach Alter und Standort. Unsere Preise sehen Sie hier.
Der Vertrag beginnt nicht mit dem Einsenden des Antragsformulars. Über den Eintritt entscheidet FUL-Bestattungshilfe. Der Vertrag erlangt ihre Gültigkeit, nach Ablauf der Frist von 120 Tagen nach Eingang des jeweiligen Betrags.
Fast weltweit. In allen Ländern, die eine Flugverbindung mit Deutschland haben.
Für Personen, deren Beisetzung in Deutschland gewünscht wird, können auch Vorsorgenehmer werden. Es werden lediglich die Kosten für den Leichentransport und Vorbereitungskosten (Waschung, Sarg, Kafen) für Beerdigung übernommen. Grabeskosten und andere Gebühren von der Friedhofverwaltung werden nicht gedeckt.
Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben können bei einem Todesfall von Funeral Assistenz Deutschland Leistungen über ihre Eltern profitieren.
Kinder, die älter als 18 Jahre sind oder unabhängig vom Alter verheiratet sind, haben eine eigenen Vertrag abzuschliessen.
Ja, Sie können werden
Falls ein Vorsorgenehmer (ausserhalb Deutschland) in einem Europa Land verstorben ist, können in gewünschte Land überführt und bestattet werden, soweit die Kosten bis 2.500 € durch die Firma übernommen.
Die Personen, die in Heimatland gestorben sind, werden teilkosten in Höhe von 500 € pauschal von dem Verein übernommen.
Das Vertragsverhältnis bei Personen, die an schweren Krankheiten leiden (Krebs oder ähnliche Erkrankungen), entscheidet der Verein Vorstand. Bitte schicken Sie das Anmeldeformular mit aktuellen ärztlichen Bescheinigungen!
Die Personen, die ihre Verwandten in Deutschland besuchen und bei ihnen wohnen, können mit einem einmaligen Betrag in Höhe von € 250.- pro Person über die Verwandten Mitglied werden. Diese Personen werden von den für die Fondsleistungen nur im Falle ihres Ablebens in Deutschland profitieren.